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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00   

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https://dejure.org/2005,97377
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00 (https://dejure.org/2005,97377)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00 (https://dejure.org/2005,97377)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - L 16/12 U 45/00 (https://dejure.org/2005,97377)
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  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00
    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall noch auf derselben Straße ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach dem Ort der versicherten Tätigkeit gewöhnlich benutzt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, Az. B 2 U 23/03 R, - SozR4 - 2700 § 8 Nr. 3 - mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00
    Ein Feststellungsinteresse des Klägers liegt vor (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 7. September 2004, Az. B 2 U 46/03 R).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00
    Nach der Rechtsprechung des BSG schließt die Mitwirkung einer inneren Ursache an der Herbeiführung eines Unfalls nicht immer die Annahme eines Arbeitsunfalls aus (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2000, Az. B 2 U 7/99 R).
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2005 - L 16/12 U 45/00
    Festzustellen ist lediglich, dass äußere, mit der besonderen Art des Weges verbundene Gefahren, z. B. Dunkelheit, schlecht beschilderte Wege, die für die Weiterfahrt ursächlich gewesen sein könnten (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 17 m. w. N), nicht vorlagen.
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